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Beweiskraft von Telefaxen und E-Mails

von Heinrich Seidel

Der BGH hat mit einem neuen Urteil erneut zu der Beweiskraft von Telefaxen und E-Mails entschieden, aber das Urteil bringt nicht wirklich etwas Neues. In seinem Urteil vom 19.02.2014 ( IV ZR 163/13) entschied der BGH: Der O.K.- Vermerk allein reicht als Beweis nicht aus, ist aber ein gewichtiges Indiz dafür, dass ein Fax verschickt wurde. Kann ein Sendebericht vorgelegt werden, muß die Gegenseite beweisen, dass das Fax nicht angekommen ist. Betreibt sie mehrere Faxgeräte oder Faxempfänger unter der gleichen Nummer, muss sie alle Empfangsberichte vorlegen. Im Ergebnis bleibt somit der Sendebericht ein schwacher Beweis. Unser Tipp: verlangen Sie, dass Ihnen der Empfänger den Empfang durch Unterschrift und Rücksendung bestätigt. Dies gilt auch für wichtige E-Mails. Als ganz sichere Methoden verbleiben das Einwurfeinschreiben und die Zustellung per Boten.

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