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Fristlose Kündigung eines Whistleblowers
von Heinrich Seidel
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass Anzeigen des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer bei staatlichen Stellen durch die Freiheit der Meinungsäußerung gedeckt sein können und in solchen Fällen nicht von einem Recht zur fristlosen Kündigung ausgegangen werden kann. Vorausgegangen war eine Entscheidung des LAG Berlin- Brandenburg. Eine Altenpflegerin hatte den Arbeitgeber wegen Mängel der Pflege angezeigt, woraufhin dieser das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt hatte, nach Auffassung des LAG zurecht. Der EGMR, den die Arbeitnehmerin angerufen hatte, hat ihr Recht gegeben und die BRD zu 15.000,- € Schadensersatz verurteilt. Er führte aus, dass gerade in der Altenpflege die Weitergabe von Informationen über Qualität und Mängel der Pflege dringend erforderlich seien, um Missstände zu verhindern. Wenn auch für die innerstaatlichen Gerichte nicht verbindlich, so wird das Urteil doch erhebliche Auswirkungen haben ( EGMR, Urt. v. 21.07.2011 - 28274/08 ).