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Prozesskosten können bei der Einkommensteuer abgesetzt werden
von sander, dominik
Der Bundesfinanzhof hat in einem aufsehenerregenden Urteil entschieden, dass die Prozesskosten eines verlorenen Prozesses bei der Einkommensteuer abgesetzt werden können, sofern der Steuerpflichtige einen Erfolg nur für ebenso wahrscheinlich halten durfte, wie einen Mißerfolg ( BFH vom 12.05.2011, AZ VI R 42/10 ). Entgegen der Kritik mancher politischen und gesellschaftlichen Kräfte kann das Urteil nur begrüßt werden. Es mag vielleicht sein, dass die Abzugsfähigkeit der Prozesskosten zur mehr Gerichtsprozessen führt. Gewichtiger ist jedoch das Argument, dass diejenigen, die in eine ausweglose Situation geraten sind, bei der Führung eines nicht vermeidbaren Prozesses entlastet werden. Diese Entlastung steht auch der Förderung der außergerichtlichen Konfliktbeilegung nicht entgegen. Wer wird denn einen belastenden Gerichtsprozess einer weniger belastenden Konfliktlösung vorziehen ?