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Urlaubsabgeltung und Arbeitslosengeld

von Heinrich Seidel

Hat der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung zu erhalten, so ruht sein Anspruch auf Arbeitslosengeld für den gleichen Zeitraum, für den er Urlaubsabgeltung zu erhalten hat. In dem von dem Bundesarbeitsgericht jetzt entschiedenen Fall war die Arbeitnehmerin arbeitsunfähig gewesen und hatte im gleichen Zeitraum Krankengeld bezogen. Der Arbeitgeber hatte die Urlaubsabgeltung an die Arbeitnehmerin ausgezahlt. Nachdem die Bundesanstalt für Arbeit aus übergegangenem Recht Ansprüche geltend machte, zahlte er noch einmal und forderte die bezahlte Urlaubsabgeltung aus ungerechtfertigter Bereicherung von der Arbeitnehmerin zurück. Zu Unrecht, wie das Bundesarbeitsgericht meint. Der Ruhenszeitraum habe mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses ( sofort ) begonnen, unabhängig davon, dass die Arbeitnehmerin zu diesem Zeitpunkt Krankengeld bezogen habe und sei auch nicht verschoben worden. Ein Übergang des Anspruchs auf Bezahlung von Urlaubsabgeltung auf die BfA habe nicht stattgefunden, da die Arbeitnehmerin für den maßgeblichen Zeitraum eben kein Arbeitslosengeld bezogen habe. Infolge dessen habe der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin auch nicht durch die weitere Zahlung an die BfA von einer Verbindlichkeit befreit. Mein Kommentar : erfreulich für die Arbeitnehmerin !!!

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