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Zugwinnausgleich

von Heinrich Seidel

Der Gesetzgeber hat den Zugewinnausgleich reformiert. Das Gesetz ist am 01.09.2009 in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen aus unserer Sicht sind in Kürze

  • Erweiterung des Auskunftsanspruchs,
  • negatives Anfangsvermögen und negatives Endvermögen,
  • Sicherung durch Arrest
  • mehr Schutz vor illoyalen Vermögensminderungen
  • Reform des vorzeitigen Zugewinnausgleichs.

Im Gegensatz zu der früheren Regelung müssen die Ehegatten nunmehr nicht nur über das Endvermögen zum Stichtag Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags, sondern auch über das Endvermögen zum Trennungszeitpunkt und über das Anfangsvermögen Auskunft erteilen. Bringt ein Ehegatte in die Ehe Schulden mit, so ist dies bei dem Zugewinnausgleich zu berücksichtigen. ( 24.10.2009 )

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